Nachdem der Europäische Gerichtshof die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Straftätern als rechtswidrig erklärt hat, muss die deutsche Justiz erneut nach einem Schutzmechanismus suchen, der den Interessen des Staates und der Bürger nachkommt.
Nehme ich mal ganz plakativ den Fall des Sexualmörders, der auch noch gern Kinder schändet. Dieser wird wegen Mordes verurteilt. …weiter lesen
