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Donnerstag, 02. Oktober 2008

Todesstrafe für bestimmte Taten auch bei uns?

Bei meiner Recherche über die Todesstrafe bin ich teilweise in Foren auf Postings gestoßen, die einer modernen Gesellschaft unwürdig sind. Fallen wir etwa in mittelalterliche Wert-Gewalt-und-Machtfantasien zurück? In jedem Fall ist in Deutschlands Internetgemeinde gruseliges an positiver Zustimmung zu finden.

In Elternforen wird für die Todesstrafe bei sexueller Gewalt gewettert, in Blogs und auf eigenen Webseiten (mit griffigen Namen wie todesstrafe-fuer-…) und Aufklebern fordern rechtskonservative und nationale Bürger und Politiker die Todesstrafe für Missbrauch, Mord, Vergewaltigung und Totschlag – Stimmen werden ab und an laut, dies auch für Homosexualität zu fordern.

Selbst deutsche Jugendliche befürworten die Todesstrafe.

Das passiert nicht in islamfreundlichen sondern auch in ganz normalen deutschen Foren und Blogs.

Der bekannte Anwalt Bossi fordert sogar die Todestrafe als Erlösung für Verbrecher mit Tötungsimpuls, so meinte er der Zeitschrift Focus unlängst. Kennt der gute Mann nicht das Grundgesetz?

Das ist ja wie 1977 im Heißen Herbst, als anständige Bürger und manche Politiker und Richter die Todestrafe für Terroristen in Deutschland wieder einführen wollten.

Erst im August 2008 nach dem Auffinden der ermordeten Michelle forderten 500 deutschnationale und andere Demonstranten die Todesstrafe für Kinderschänder.
Was völlig intellektuell verwirrte schwarze und weiße christliche Präsidentschaftskandidaten allerdings auch tun. Das scheint der gesunde Menschenverstand zu sein.
Und Googles Pädotodessuche wirft für uns brave Deutsche auch informative Webseiten aus.

Dass die Todesstrafe für viele gar eine Belustigung ist, zeigt ein Elektrischer Stuhl in Frankreich und für einen Euro darf man Henker in Italien spielen und die Guillotine in Bayern vermittelt auch einen unlebendigen reizlosen Schnitt des Halses.

Da wird sich in Deutschland auf pädagogisch-moralische Art über die Gefahr von Gewaltvideos bei jugendlichen Männern aufgeregt und dann hegen deutsche Bürger Sympathie für das staatliche Henken. Eine pervertierte Gesellschaft ist das, in der wir leben. Und das sind nicht nur ein paar Prozent Befürworter.

Wenn unsere demokratische Gesellschaft kaputt geht, dann werden auch wieder diese Henkersgesellen Spaß daran haben, das Henken moralisch verwerflicher Personen wirklich durchführen zu dürfen. Notfalls illegal wie in früheren Diktaturen.

Gute Nacht, Deutschland.


Kommentare

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#1 John Galt schrieb am 9.10.2008 0:43 folgendes:

Ich sehe keine Moral darin, einem "Menschen", welcher totschlägt, Kinder vergewaltigt oder seine eigenen Kinder Dekaden hinweg im Keller einsperrt (und schwängert) etc. noch das weitere Leben zu ermöglichen. Eher das äußerst perverse Gegenteil.

Wenn ein Mensch das grundlegendste aller Rechte - nämlich das Recht ungestört und friedlich zu leben - eines anderen Menschen negiert und dessen Leben absichtsvoll auslöscht oder es in anderer Art und Weise negativ beeinträchtigt (wie etwa kürzlich im Fall von Amstetten), so begibt sich dieser vollkommen außerhalb jedweden Rechtes, er verwirkt somit sein eigenes Recht zu leben. Der Tod ist die einzig angemessene, einzig gerechte Strafe für eine derartige Tat.

Teile ich damit seine Bosheit? Sinke ich damit auf sein moralisches Niveau herab? Nein, ich erfülle nur seinen eigenen Wunsch, seinen Wunsch nach Zerstörung, der einzigen Zerstörung, auf die er ein Anrecht hat: Seiner eigenen.

#2 GwenDragon schrieb am 9.10.2008 11:17 folgendes:

Hallo John,

deiner Meinung nach ist also unsere Gesetzgebung viel zu human? Wofür sollte denn dann noch die Todesstrafe gelten? Warum denn nur für so einen albernen Schnickschnack wie Kindersex oder Kerkerhaltung?

Ja, böse gemeint wäre da noch ein Vorschlag wofür die Todestrafe bei uns noch gut sein könnte: Tötung im Straßenverkehr, Konvertiten, Kunstfehler mit schweren Gesundheitschäden oder Todesfolge, Ehebruch, Wirtschaftsverbrechen, politische Schlamperei. Oder wie wäre das?

Wie ist das eigentlich? Wenn jemand aus Verzweifelung am Leben und Rache den eigenen Vergewaltiger der Kindheit (Vater, Onkel, Sportlehrer o. ä.) niederschießt, dann ist das eigentlich Mord. Verdient das dann auch wieder die Todesstrafe?

Was meinst du?

#3 John Galt schrieb am 14.10.2008 1:40 folgendes:

"Ja, böse gemeint wäre da noch ein Vorschlag wofür die Todestrafe bei uns noch gut sein könnte: Tötung im Straßenverkehr, Konvertiten, Kunstfehler mit schweren Gesundheitschäden oder Todesfolge, Ehebruch, Wirtschaftsverbrechen, politische Schlamperei. Oder wie wäre das?"

Du malst hier einen Teufel an die Wand, der nicht mal in Ländern mit aktiv angewandter Todesstrafe beschwört wird. Außer die Punkte Konvertiten und Ehebruch - und diese ausschließlich in solchen "Staaten", in denen das Recht nicht auf Vernunft, sondern auf der Scharia basiert (und Ehebruch dürfte da wahrscheinlich nur für Frauen tödlich ausgehen). Für Deutschland, für Westeuropa, gelten noch immer die Grundsätze des Rechtsstaats. Ich denke, das sollte genügen um dich zu beruhigen? Im Übrigen schrieb ich in meinem letzten Posting davon, daß die ABSICHTLICHE Zerstörung von Leben die Grundvorraussetzung für die Todesstrafe ist. Tötung im Straßenverkehr, ärztliche Kunstfehler mit Todesfolge etc. entbehrt dessen Absicht.

"Wie ist das eigentlich? Wenn jemand aus Verzweifelung am Leben und Rache den eigenen Vergewaltiger der Kindheit (Vater, Onkel, Sportlehrer o. ä.) niederschießt, dann ist das eigentlich Mord. Verdient das dann auch wieder die Todesstrafe?"

Wenn jemand versucht, mich mit Gewalt gefügig zu machen, antworte ich ihm - mit Gewalt. Nur als Vergeltung darf Gewalt angewendet werden und nur gegen den, der mit ihrer Anwendung beginnt. Der Vergewaltiger gebraucht Gewalt, um sich eines Wertes zu bemächtigen; der Vergewaltigte gebraucht sie, um die Zerstörung zu zerstören. Ein anderes Beispiel: Ein Räuber will sich bereichern, indem er mich tötet; ich werde nicht reicher, wenn ich einen Räuber töte. Ich suche keine Werte zu erlangen mit den Mitteln des Bösen, noch liefere ich meine Werte dem Bösen aus.

#4 marmat schrieb am 30.10.2008 22:35 folgendes:

Gewalt als Vergeltung. Aha. Also Rache. Denn Vergeltung ist nachträgliche Gewalt - keine Notwehr, um die geht es (mir) nicht. Sie ist auch nicht Vorsorge vor weiteren Übergriffen, sie ist Entgelt für bereits geleistetes durch authorisierte Dritte - den Staat.

Du kannst also einschätzen ob die Täter in deinem Sinne schuldfähig sind (100% böse, nicht nur 90% und 10% krank), kannst vorbeugen, dass Fehlurteile gefällt werden, deren Wiedergutmachung bei Todesstrafe schwer fällt? Nenn mir eine Statistik der letzten zehn Jahre, die zeigt, dass härte Strafen vorbeugend(!) gegen solche Verbrechen wirken, dass Triebtäter ihre Triebe rational reflektieren bei Verschärfung der Konsequenzen, dass eine Erhöhung der staatlich vorgelebten Gewalt, die Gewaltbereitschaft senken hilft. Und wenn es nicht wirkt, was bezweckst du dann? Was ist, wenn das Problem sich nicht so schön klar in Böse und Gut differenzieren lässt, wenn die Grenze kein Strich ist, der die Parteien auseinanderhält. Entscheidest du dann, wer rechtschaffend ist, wer vom Wege abgekommen und wer grundlos schlecht und ausrottungswert?

Ohne jeden Zweifel gehört Gesellschaft geschützt vor Gewalt aber diese Fragen musst du beantworten können wenn du das Mittel des Töten wählen möchtest und wenn daran ein Funken Zweifel ist oder auch nur ein Gedanke der Art "Lieber ein Unschuldiger verlustigt als ein Schuldiger davongekommen" bist du in meinen Augen nicht besser. Denn dann ist die Konsequenz, dass dein Töten mit dem Wissen des nicht zu rechtfertigendem verbunden ist und das definiere _ich_ als Mord.

Mein Problem ist: ich kann dies nicht mit der notwendigen Klarheit beantworten, als das ich einem "Ja, steinigt sie" zustimmen kann. Aber in meinem Weltbild ist auch nur wenig Platz für Schwarz und Weiß.

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