Eine langjährigen Mitarbeiterin einer Supermarktkette wurde mit einer Verdachtskündigung fristlos gekündigt, weil diese angeblich Geld unterschlagen hatte, nämlich Pfandbons über 1,30 €. Sie versuchte vor Gericht die Rücknahme der Kündigung zu erwirken, das Gericht bestätigte aber diese, das Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und -nehmer wäre gestört gewesen.
Weitere seltsame Fälle im regelmäßigen Einkauf ist das angebliche Verfallsdatum eines Pfandbons. So verschaffen sich genügend Supermärkte das Pfand der Kunden, wenn diese ihr Guthaben nicht innerhalb einer Woche (oder noch kürzer) einlösen. Wie oft kommt es doch vor, dass eine so nach zwei Wochen irgendwo einen Pfandbon im Portemonnaie findet und dann einlösen will. Geht nicht mehr sagt dann die Kassiererin, Frist abgelaufen.
Das ist auch Unterschlagung durch das Geschäft. Denn soweit ich weiß, verjährt ein Anspruch auf ein Guthaben nicht so schnell.
So eine Praxis der Supermärkte nenne ich kriminell.

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