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Donnerstag, 17. Januar 2008

BKA-Gesetz und die Aushöhlung der Schweigepflicht und Vertraulichkeit

Der Bundesinnenminister Schäuble will mit einem neuen Vorstoß das Gesetz für das Bundeskriminalamt erweitern. Damit würden auch Berufe mit einer besonderen Schweigepflicht und Vertraulichkeit zu einer einfach und gläsern überwachten Gruppe.

Die Möglichkeit der Überwachung soll dabei auf die Berufsgruppen der AnwältInnen, ÄrztInnen, PriesterInnen, JournalistInnen ausgeweitet werden. Das besondere Vertrauensverhältnis, das diese gegenüber ihren KlientInnen haben, wäre damit zerstört, in jedem Fall erheblich beeinträchtigt.

Natürlich soll dies der Terrorabwehr dienen, wenn Gefahr für Leib, Leben und Freiheit auf dem Spiel steht.
Aber wer will dann der eigenen Anwältin oder dem Arzt noch irgendetwas anvertrauen? Oder in der Kirche beichten? Und wozu sollte in Psychotherapien noch persönliches und belastendes besprochen werden? Und eine investigative Journalistin wird dann wohl kaum mehr an Quellen kommen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und Überwachung der neueste Schrei.
Die Einschränkung vieler Menschen für die Angst und Freiheit weniger angeblich Bedrohter?


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