Laut EU heißt es, dass Microsoft durch die Bündelung des Web-Browsers Internet Explorer und des marktbeherrschenden PC-Betriebssystems Microsoft Windows gegen die Vorschriften des EG-Vertrags über den Missbrauch einer beherrschenden Stellung (Artikel 82) verstößt
. Durch die Bündelung des Browsers entstehe eine Wettbewerbsverfälschung.
Weiterhin heißt es, dass Innovationen und Wettbewerb für den Verbraucher ausbleiben könnten, da die Alleinstellung des Internet Explorers Entwickler dazu verleite, Websites und Software vorrangig für diesen zu produzieren: …künstliche Anreize für Content-Provider und Softwareentwickler schaffen könnte, Websites und Software in erster Linie für den Internet Explorer zu konzipieren.
Quelle: EU-Pressemitteilung.
Dann wird wohl Microsoft wieder in Zukunft eine hohe Strafe zahlen müssen wie schon früher war.

Kommentare
#1 GwenDragon schrieb am 19.1.2009 20:09 folgendes:
#2 GwenDragon schrieb am 26.2.2009 8:54 folgendes:
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