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Mittwoch, 22. April 2009

Click and jail: IP-Logging durch Porno-Gesetz

Durch das im Bundestag durchgesetzte Vorhaben zum Schutz von Kindern vor Internetpornographie und sexueller Ausbeutung ist ein Mitloggen von IPs bei Providern nun möglich geworden.

Wer also beim Besuch von gesperrten Seiten die ominöse Stoppseite sieht, wird auch geloggt. Die IPs erhält das BKA.

Und dann kommt bestimmt Besuch.

Dass vor nicht all zu langer Zeit noch verneint wurde, dass IPs mitgeloggt werden, hat nun die Bundesregierung das Ganze geändert.

Heise zitierte vor Tagen die Justizministerin Zypries:

(…) Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege (…) vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar (…) sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren.

Interessant ist die Aussage der Strafbarkeit bei Nichtnachweis, ob ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung vorliegt.

Laut § 184b StGB ist die Beschaffung strafbar, und das Klicken auf einen Link kann also solche angesehen werden.

Damit werden Klicks auf unbekannte Links, ob mit Javascript oder TinyUrl erstellt, riskant.

Das hat doch was von einer Merkschen Regel.


Kommentare

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#1 GwenDragon schrieb am 24.4.2009 11:21 folgendes:

Nach Aussage von Frau Zypries wecken die neuen Sperrlisten weitere Begehrlichkeiten.

Laut Abendblatt <http://www.abendblatt.de/daten/2009/04/23/1132859.html> sagt sie: "Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen."

Einsame Ruferin - außer den bekannten Datenschützern des Landes?

Ob's allerdings hilft, das Rufen im Walde?

Mal sehen wie verfassungskonform solche geheimen nichtüberwachten Sperrlisten und deren Ausführung sind.

#2 GwenDragon schrieb am 25.4.2009 12:22 folgendes:

Und die Echtzeitüberwachung ist auch schon auf dem Tisch des BMJ. <http://www.heise.de/security/Kinderporno-Sperren-Regierung-erwaegt-Echtzeitueberwachung-der-Stoppschild-Zugriffe--/news/meldung/136769>

Eine Umleitung auf das "Stoppschild" wird als Versuch angesehen, KiPo oder andere verbotene Früchte zu konsumieren und die IP automatisch an die Ermittlungsbehörden weiter geleitet.

Da es im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden liegt, könnte die Justiz ja auch im Eilverfahren massenhaft dann eine Durchsuchung und Anklage veranlassen.

#3 Aeh schrieb am 15.5.2009 11:34 folgendes:

Aber, aber...ich wollte doch Gwen nur nackt sehen?! Wo bin ich denn hier?

#4 Joey schrieb am 15.5.2009 17:48 folgendes:

Nackte Gwen gibt es auf <http://www.gwendragon.de/blog/Gesellschaft/pooh.html> als Bild und Download :)

#5 GwenDragon schrieb am 25.5.2009 19:31 folgendes:

Die Sendung Zapp des NDR zeigt auch für Nichtcomputerfachleute, was Internet-Sperren wirklich bedeuten und nutzen. <http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/media/zappinteraktivinternetsperren100.html>

↑Blogeintrag


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